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Fragen und Antworten zur Kündigung der Pflichtmitgliedschaft

Kann man die Pflichtmitgliedschaft in der BG einfach so kündigen?
Ja. Jeder Unternehmer kann die Pflichtmitgliedschaft bei der für ihn zuständigen BG jederzeit kündigen. Die Kündigung bezieht sich auf den Versicherungsbereich der BG, also die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Auf diesen Bereich entfällt der überwiegende Teil der BG-Beiträge (ca. 90 %). Die Kündigung bezieht sich nicht auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, so dass die Zwangs-Mitgliedschaft bei der BG insoweit fortbesteht. Nicht erfasst ist zudem das Insolvenzgeld, eine Abgabe an die Bundesagentur für Arbeit, bei der die BG nur als Einzugsstelle auftritt.

Was passiert nach einer Kündigung?
Die BG lehnt die Kündigung ab und erteilt hierzu regelmäßig einen Bescheid. Wenn dagegen kein Widerspruch und später Klage eingelegt wird, verliert die Kündigung aber automatisch ihre Wirkung. Wenn man gegen die Zurückweisung der Kündigung vor dem Sozialgericht klagt, braucht man ein alternatives Versicherungsangebot, um später einen konkreten Schaden nachweisen zu können.

Wann macht eine Kündigung überhaupt Sinn?
Eine Kündigung der Pflichtmitgliedschaft macht derzeit daher nur dann Sinn, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Sie haben ein vollwertiges Versicherungsangebot in der Hand, so wie es derzeit die Alpha-Versicherung anbietet.
  2. Sie sind bereit, ein Klage-Verfahren gegen die BG zu führen.

Welche wirtschaftlichen Folgen hat ein solches Vorgehen?
Wenn Sie sich ein vollwertiges Angebot geben lassen und uns mit dem Kündigungsverfahren beauftragen, können dadurch Kosten für Ihr Unternehmen entstehen. Das Versicherungsangebot der Alpha-Versicherung ist zwar kostenfrei, nicht hingegen das Kündigungsverfahren gegen die BG. In diesem Verfahren muss die unterlegene Partei die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen (nicht für das außergerichtliche Verfahren). Wenn unser Prozess weiter erfolgreich verläuft, müssen die Kosten also voraussichtlich von der BG getragen werden. Andersfalls muss Ihr Unternehmen die Kosten selbst tragen.
Soweit eine Rechtschutzversicherung für den Bereich Sozialrecht besteht, deckt diese allerdings regelmäßig die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens ab. Die außergerichtlichen Kosten für das Kündigungs- und Widerspruchsverfahren belaufen sich bei Beauftragung unserer Kanzlei pauschal auf 150,00 € plus USt. für Kleinunternehmen (BG-Beitrag jährlich weniger als 3.000 €) und 300,00 € plus USt. für alle übrigen Unternehmen.
Das Vorgehen lohnt sich dann, wenn der EuGH das Monopol kippt und man Schadensersatz vom Bund erhält.

Wie können Sie vorgehen, wenn Sie sich dem Verfahren anschließen wollen?
Sie können einfach unser Online-Formular ausfüllen und die Faxvordrucke an die Kanzlei senden. Darüber hinaus können Sie ein Versicherungsangebot anfordern.
Zum Online-Formular

Haben Sie noch weitere Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schicken Sie uns bitte eine e-mail mit Ihrer Frage. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Zum Kontaktformular für Ihre Fragen gelangen Sie hier: Kontaktformular