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Die BG-Muster-Prozesse – Hintergrundinfos zum Musterprozess

Die Musterprozesse haben das Ziel, das Monopol der Berufsgenossenschaften im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung abzuschaffen. Es geht dabei somit nicht um die Abschaffung des Versicherungsschutzes für Arbeitsunfälle der Mitarbeiter generell, sondern vielmehr darum, das Monopol der BG als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für diese Leistung zu kippen und diesen Bereich dem Wettbewerb zu öffnen.

Die Musterprozesse wurden im Jahr 2002 von einem Kunststoffindustriebetrieb aus Mühlheim a.M. angestoßen. Anlass war die eklatante Erhöhung der Versicherungsbeiträge zur BG-Chemie aufgrund eines Arbeitsunfalls mit verhältnismäßig geringen Behandlungskosten. Das Unternehmen klagte – mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler - vor dem Sozialgericht Frankfurt a.M. gegen den Beitragsbescheid und begehrte die Feststellungen, dass eine Höherstufung unverhältnismäßig sowie das Unternehmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der BG insoweit freizustellen ist, wie es einen entsprechenden privaten Versicherungsschutz nachweist.

Dass sich die Sozialgerichte in Deutschland schwer tun, einer Klage gegen den Beitrittsbescheid einer BG stattzugeben und damit die Rechtswidrigkeit des BG-Monopols festzustellen, liegt auf der Hand. Immerhin hält sich das Vorgehen der BG – noch – Rahmen der gesetzlichen Regeln in Deutschland. Ziel des Musterverfahrens war es somit in erster Linie, ein mit der Sache befasstes Gericht dazu zu bringen, das Verfahren nach Artikel 234 EG-Vertrag auszusetzen und es beim EuGH vorzulegen, um dadurch eine Rechtsprechung auf europäischer Ebene zu erwirken. Wenn der EuGH erst einmal die Unvereinbarkeit des BG-Monopols mit dem europäischen Recht festgestellt hat, ist dieses in Deutschland nicht mehr zu halten; in der Entscheidung Kattner-Stahlbau hat der EuGH jedoch am 05. März 2009 das Monopol als im Wesentlichen EG-vertragskonform beurteilt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein deutsches Sozialgericht beschließt, die Sache dem EuGH vorzulegen, erhöht sich natürlich, je mehr Klagen bei verschiedenen Gerichten anhängig sind. Daher wurden Unternehmen aus verschiedenen Branchen und aus verschiedenen Gebieten aufgefordert, sich an entsprechenden Musterprozessen zu beteiligen. Circa 100 Unternehmen schlossen sich dem Vorhaben bundesweit an und wandten sich gegen die Beitragsbescheide ihrer BG. Erwartungsgemäß wurden viele Klagen – darunter auch die „Initiativ-Klage“ aus dem Jahr 2002 - von den Sozial- und Landessozialgerichten sowie vom Bundessozialgericht abgewiesen. Nichtsdestotrotz wuchsen nun auch bei der Richterschaft die Zweifel an der Vereinbarkeit des BG-Monopols mit den europarechtlichen Vorgaben, so dass das LSG Chemnitz beschloss, die Frage dem EuGH vorzulegen.