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Pressemitteilung der Kanzlei HÜMMERICH legal – Rechtsanwälte in Partnerschaft

Bonn 7.8.2007

Das Landessozialgericht Chemnitz (Freistaat Sachsen) hat die Frage der Vereinbarkeit des Monopols der Berufsgenossenschaften für das Unfallversicherungsrecht mit Europarecht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt (Aktenzeichen des EuGH C 350/07). Dies ergibt sich aus einem jetzt verkündeten Beschluss vom 24. Juli 2007.

Kläger in diesem Verfahren ist ein Metallbaubetrieb aus Oschatz, der von der Kanzlei HÜMMERICH legal aus Bonn vertreten wird. Der nunmehr vor dem EuGH anhängige Rechtsstreit ist Bestandteil eines bundesweit geführten Musterprozesses, den unternehmensnahe Verbände unterstützen. Hierzu zählen neben dem Bund der Steuerzahler auch „Die Familienunternehmer – ASU“, der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) sowie der Gesamtverband der kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV).

Ziel des Prozesses ist die Abschaffung der Monopol-Stellung der Berufsgenossenschaften, damit sich Unternehmen mit Sitz in Deutschland gegen Arbeitsunfälle ihrer Beschäftigten auch bei einem privaten Versicherer absichern können. „Diesem Ziel sind wir durch die Vorlage an den EuGH einen großen Schritt näher gekommen.“, sagt Rechtsanwalt Dr. Reinhold Mauer, der die Verfahren betreut. Ein erstes privates Versicherungsangebot konnte der Kläger bereits vorlegen. Die dänische Alpha-Group bietet auch für Deutschland eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an.