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So erhalten Sie später Schadenersatz für überhöhte Beitragsforderungen Ihrer BG

Die Situation ist vergleichbar zu Musterprozessen gegen den Fiskus. Oft vergehen Jahre, bis die obersten Gerichte (der Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof) eine umstrittene Rechtsfrage abschließend geklärt haben. Nicht selten geht die Entscheidung zugunsten der Steuerzahler aus. Dies bedeutet für die Steuerzahler im Regelfall, dass sie rückwirkend Steuern erstattet bekommen oder dass ihnen Schadensersatz gegen den Staat zusteht. Hiervon profitieren aber nicht automatisch alle Steuerzahler, sondern nur diejenigen, die gegen ihre Steuerbescheide Rechtsmittel eingelegt haben. Wer untätig bleibt, erhält im Nachhinein nichts, da die Bescheide bestandskräftig geworden sind.

So stellt sich auch die Sachlage im BG-Monopol-Verfahren dar.

Wenn Ihr Unternehmen für ein bestimmtes Kalenderjahr Beiträge an die BG zahlt und dafür als Gegenleistung Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle der Beschäftigten erhält, kann nur bei Vorliegen von 3 Voraussetzungen im Nachhinein eine teilweise Erstattung der BG-Beiträge verlangt werden:

  1. Der Europäische Gerichtshof muss das Monopol für europarechtswidrig erklären.
  2. Sie, als Unternehmer, haben die Zwangsmitgliedschaft gegenüber der BG gekündigt.
  3. Sie können für Ihr Unternehmen eine günstigere Versicherungsmöglichkeit in Form eines individuellen Versicherungsangebotes nachweisen.

Hierzu ein Beispiel:
Unternehmer U erfährt am 8. August 2007 aus der Tageszeitung von der EuGH-Vorlage der BG-Monopol-Frage. Noch im August kündigt er die Zwangsmitgliedschaft gegenüber seiner BG zum 31.12.2007. Er lässt sich von der Alpha-Versicherung ein Angebot für die Unfallversicherung ab dem 1.1.2008 geben. Am 31.10.2009 spricht der EuGH sein Urteil und erklärt das deutsche BG-Monopol für europarechtswidrig. U verlangt von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz. Dieser berechnet sich wie folgt:
U zahlt an Versicherungsbeiträgen an die BG im Jahr 2007 20.000 €, davon 10.000 € für im Vorjahr eingetretene Arbeitsunfälle. Weitere 10.000 € zahlt er für sonstige Leistungen und Fremdumlagen (Berufskrankheiten-Versicherung, Präventionsanteil der BG, Lastenausgleich und Insolvenzgeldumlage), insgesamt also 30.000 €. Das Angebot der Alpha-Versicherung ist um 30 % günstiger, beläuft sich also auf 7.000 € für die neu eingetretenen Arbeitsunfälle.
U kann daher für 2008 einen konkreten Schaden in Höhe von 3.000 € nachweisen. Entsprechend gilt dies natürlich für frühere oder spätere Jahre, je nachdem, wann die Voraussetzungen bei Ihrem Unternehmen vorliegen.